Batteriegesetz
Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien
Nach dem Batteriegesetz (BattG) dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer daher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir sind als Vertreiber von Batterien und Produkten, die auswechselbare Batterien enthalten, zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit fest eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden (isolieren Sie bitte die Pole für den Postversand zur Vermeidung von Brandgefahr) oder direkt an unserem Standort unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Julvik GmbH
Nikolaus-Otto-Str. 18
33178 Borchen
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei und "Hg" für Quecksilber.